Energieausweis

 

"Heizen wir die Umgebung?"

"Werden unsere Energiekosten
eine 2. Miete sein?"

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen
und Häusern oft nur wenig über deren Energiebedarf.
Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen meistens.

Der Energieausweis soll das ändern!

  

[Quelle: dena/BMVBS]   

Mit dem Energieausweis werden Gebäude energetisch leicht vergleichbar. Dies ist gut für Mieter und Käufer und wird Hausbesitzer zu Investitionen in Energiesparmaßnahmen motivieren, um damit die Attraktivität ihrer Immobilie zu steigern.

zum Musterenergieausweis       

Der Energieausweis …

  • dokumentiert den energetischen Stand

  • liefert Vergleichswerte und informiert objektiv

  • sorgt für mehr Transparenz

  • zeigt Einsparpotenziale auf

  • dient dem Marketing

               ... motiviert zu Sanierungsmaßnahmen

               ... ist ein Beitrag zum Umweltschutz!

Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

Ist ein Energieausweis Pflicht?

Was unterscheidet einen Verbrauchs- und einen Bedarfsausweis?

Wie wird der Energieausweis erstellt?

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

 

Ist ein Energieausweis Pflicht?

Seit 2009 ist der Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung EnEV bei Neuvermietung,
Verkauf / Vermietung von Häusern / Wohnungen Pflicht. Unterschieden wird zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis (s. u.).
Der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen müssen dem potenziellen Mieter oder Käufer spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen oder ausschließlich selbst genutztem Eigentum besteht keine Ausweispflicht.
Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
Ebenso ausgenommen sind Baudenkmäler.

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Für unsanierte kleine Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten darf seit dem 1.10.2008 nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Für alle anderen Gebäude besteht die Wahlfreiheit.

Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werde

Aushangpflicht: Bei öffentlichen Nichtwohngebäuden mit mehr als 1000m² Nutzfläche und Publikumsverkehr ist der Energieausweis auszuhängen.

Grundlage: Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) vom 16.12.2002 hat alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet  einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Dafür wurden in Deutschland das Energieeinspargesetz EnEG und die Energieeinsparverordnung EnEV novelliert. In der EnEV wurde auch festgeschrieben, wie der Energiepass aussieht und wer ihn ausstellen darf.

Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit 2002.

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Was unterscheidet einen Verbrauchs- und einen Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Nutzer für Heizung und Warmwasser-bereitung an.
Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch von mindestens drei Jahren mit einem standortbezogenen Klimafaktor bereinigt. Ein harter Winter führt so nicht zu einer schlechten Beurteilung des Gebäudes.
Das Verbrauchskennwert ist sehr stark vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängig: Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, fällt der Energieausweis sehr gut aus. Das energetisch beste Gebäude wäre dann das unbeheizte bzw. unbewohnte. 
Erst bei vielen Nutzern nivelliert sich das Verhalten und von dem Verbrauchskennwert kann auf das Gebäude zurück geschlossen werden.

Für den Bedarfsausweis wird mit einer Analyse von Bausubstanz und Heizungsanlage der Energiebedarf unter normierten Bedingungen berechnet. Er ist dadurch unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Auch die Darstellung ist im Bedarfsausweis eine andere: Sie neben dem Endenergiebedarf auch den Primärenergiebedarf aus.
Der Endenergiebedarf dient der Abschätzung der benötigten Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Er bietet den Nutzern eine Orientierungshilfe für ihren Energiever-brauch und die Energiekosten.
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab und berücksichtigt die zur Herstellung des eingesetzten Energieträgers (z.B. Heizöl, Strom, ...) bereits eingesetzte Energie für Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung. Er sinkt, je mehr erneuerbare Energien (z.B. Solarenergie, Geothermie) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

Energietacho eines Bedarfsausweises [Quelle: dena/BMVBS]                               

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Wie wird der Energieausweis erstellt?

Wer einen Energieausweis benötigt muss ihn nicht beantragen, sondern beauftragt einen qualifizierten Energieausweisaussteller. Bei der Suche hilft die Ausstellerdatenbank der dena (www.zukunft-haus.info).

Mit dem Energieausweisaussteller wird geklärt, welcher Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) am besten für das Haus geeignet ist und welche Detailtiefe und Vorgehens-weise bei der Erstellung sinnvoll ist.

Eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller für die Erfassung der Gebäudedaten schreibt die Energieeinsparverordnung 2009 nicht vor. Allerdings kann nur in einer Vor-Ort-Begehung der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst werden, so dass BAU CHECK Ö² nur Energieausweise für Gebäude ausstellt, bei denen eine Vor-Ort-Begehung stattgefunden hat. Dabei wird die Dämmqualität der gesamten beheizten Hüllfläche untersucht und weitere Gebäudemerkmale aufgenommen. Je ausführlicher und präziser die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises. Der Vor-Ort-Termin ist eine wesentliche Grundlage für sinnvolle Modernisierungsempfehlungen.

Spätestens zur Besichtigung des Gebäudes sollte der Eigentümer möglichst vollständige Informationsunterlagen zum Gebäude vorlegen. Dazu zählen Pläne, Schnitte, Fotos (insbesondere von Umbaumaßnahmen), Energieverbrauchsabrechnungen, Schornsteinfegerprotokoll

Wird der Energieausweis dem Eigentümer vom Aussteller persönlich übergeben, können die Details erörtert und das mögliche weitere Vorgehen besprochen werden.

Die Kosten für die Energieausweiserstellung variieren je nach Gebäudetyp, Größe und Geometrie sowie nach der Detailtiefe der Datenaufnahme und dem Umfang eventueller Beratungsleistungen.

Sollen Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, bietet sich eine Kombination mit der geförderten Vor-Ort-Energieberatung an: Zunächst werden in der Energieberatung sinnvolle Maßnahmen ausgesucht, im nächsten Schritt umgesetzt und zum Schluss der Energieausweis mit den verbesserten Energiekennwerten ausgestellt.

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Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Diese Frage hat der Gesetzgeber im Rahmen der Energieeinsparverordnung geregelt. Der Aussteller muss besonders für die Ausweiserstellung qualifiziert sein. Die in der dena-Datenbank    Datenbank gelisteten Aussteller haben ihre Qualifikation bereits nachwiesen.

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Weitere Informationen erhalten Sie bei BAU CHECK Ö² oder unter www.bafa.de.

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